Ein 47-jähriger PKW-Fahrer war in Richtung Staudernheim unterwegs und befuhr ordnungsgemäß die Rechtskurve auf die Nahebrücke. In diesem Moment kam ihm ein Sattelzuggespann entgegen. Dessen offenkundig ortsunkundiger Fahrzeugführer hielt sich leider nicht ausreichend an das Rechtsfahrgebot und befuhr die Kurve zu eng, woraufhin es zur Kollision des Aufliegers mit dem PKW kam. An beiden Fahrzeugen entstand glücklicherweise nur leichter Sachschaden. Gegen den 60-jährigen Berufskraftfahrer und zugleich Unfallverursacher wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Für die Dauer der Unfallaufnahme kam es zu kleineren Verkehrsbeeinträchtigungen.
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Verkehrsunfall im morgendlichen Begegnungsverkehr

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