So führten am heutigen Vormittag mehrere Einsatzkräfte im Kirner Stadtgebiet "verdachtsunabhängige" Verkehrskontrollen durch. Hierbei mussten einige geringfügige Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, z.B. unterließen Fahrzeugführende die notwendige Ladungssicherung beim Transport mehrerer Getränkekisten oder waren mit defekter Fahrzeugbeleuchtung unterwegs. Auffällig war, dass direkt mehrere Fahrzeugführende ihre mitzuführenden Dokumente (Führerschein, Fahrzeugschein, ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis) nicht vorweisen konnten. Dies erfüllt nicht nur einen im Bußgeldkatalog aufgeführten Verwarnungstatbestand, es bedeutet für die kontrollierte Person auch eine wesentlich längere Zeit in der Kontrolle, da umfangreiche Abfragen im EDV-System getätigt und Kontrollaufforderungen ausgestellt werden müssen. Aus der Kontrollmaßnahme resultierten letztlich sieben Mängelberichte/Kontrollaufforderungen, anhand dieser die Polizei das Beheben kleinerer Mängel oder das nachträgliche Vorzeigen nicht mitgeführter Dokumente nachvollziehbar überwacht. Schwerwiegende Verstöße mussten erfreulicherweise nicht beanstandet werden.
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Verkehrsüberwachung

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dpa
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