Im Rahmen der Kontrolle konnte der moldawische Fahrzeugführer keinen Führerschein vorzeigen, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Darüber hinaus ergaben sich Hinweise auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Diese bestätigten sich durch einen positiven Urintest auf THC.
Gegen den nicht in Deutschland wohnhaften Fahrer wurden ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeldverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet.
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Verkehrskontrolle endet mit Straf- und Bußgeldverfahren

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