Aufgrund des Anfangsverdachts der Fahruntüchtigkeit wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen sowie die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus führte der Mann aus der Verbandsgemeinde Nahe-Glan ein Faustmesser mit sich. Dieses wurde umgehend sichergestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
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