Eine 62-jährige PKW-Führerin erkannte den Gegenstand wenig später nicht mehr rechtzeitig und überfuhr diesen.
An ihrem Fahrzeug entstand hierdurch Sachschaden am Unterboden/Auspuff.
Die Polizei Kirn ermittelt nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§315b StGB). Es werden diesbezüglich potenzielle Hinweise zu den Verantwortlichen erbeten.
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Verkehrsgefährdung mittels ausgehobenem Kanaldeckel

