Eine sofort entsandte Streifenwagenbesatzung konnte vor Ort lediglich den Zeugen des Vorfalls antreffen. Aufgrund seiner Angaben gelang es jedoch, zumindest eines der beteiligten Fahrzeuge und dessen Fahrer zu identifizieren.
Das Veranstalten und Durchführen von verbotenen Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr stellt nicht nur eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar, sondern erfüllt zudem den Straftatbestand nach § 315d StGB "Verbotene Kraftfahrzeugrennen".
Zeugen, die in diesem Zusammenhang ergänzende Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bingen zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 905-0
E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de
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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
