Hierbei stellten die Beamten fest, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz vorlag. Zudem räumte dieser auch einen kürzlich stattgefundenen Konsum von Cannabis ein. Ein nachfolgend durchgeführter Schnelltest bestätigte den Konsum von Cannabis, aber auch die Aufnahme von Amphetamin.
Auf Grund dem fehlendem Versicherungsschutz, sowie der Teilnahme am Verkehr unter Betäubungsmitteleinfluss, wurde sowohl ein Strafverfahren, als auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Der Fahrzeugführer durfte nach einer Blutentnahme, den Heimweg ohne seinen E-Scooter antreten.
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Unversicherter E-Scooter-Fahrer unter der Wirkung von Betäubungsmittel kontrolliert

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dpa