Der Fahrer überquerte zunächst die Stefan-George-Straße und fuhr anschließend auf den Naheparkplatz. Dort führte er mit seinem E-Scooter einen sogenannten Wheelie durch, bei dem er mehrere Meter ausschließlich auf dem Hinterrad zurücklegte.
Die Beamten forderten den Fahrer daraufhin zum Anhalten auf. Dieser Aufforderung kam der 15-Jährige umgehend nach.
Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der Jugendliche keine gültige Versicherungsbescheinigung für den E-Scooter vorlegen. An dem Fahrzeug war lediglich eine abgelaufene grüne Versicherungsplakette angebracht.
Während der Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch sowie körperliche Auffälligkeiten fest, die auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Bei dem Jugendlichen konnte ein Grinder mit Cannabisanhaftungen aufgefunden werden. Der 15-Jährige räumte schließlich ein, am Vormittag Cannabis konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,51 Promille.
Es wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der Jugendliche sieht sich nun mit mehreren Strafverfahren - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Trunkenheit im Verkehr - konfrontiert
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Unversicherter E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss

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dpa
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