Im Verlauf der Verkehrskontrolle konnten bei dem jungen Fahrer des E-Scooters Anhaltspunkte für den zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Dieser gab schließlich gegenüber den Beamten an, erst vor wenigen Tagen Marihuana konsumiert zu haben. Ein Drogenschnelltest konnte der Mann vor Ort nicht absolvieren. Die Blutprobe wurde bei dem 15-jährigen daraufhin angeordnet, ebenfalls wurde die Mutter des Jugendlichen über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Sollte wie erwartet der Nachweis von Betäubungsmitteln in der Blutprobe nachgewiesen werden, wird ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet, was neben einem Bußgeld zudem erhebliche negative Auswirkungen auf einen baldigen Führerscheinerwerb des Jugendlichen bedeuten könnte.
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Unter Drogeneinfluss einen E-Scooter geführt

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dpa
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