Hierbei konnten bei dem jungen Mann Anhaltspunkte für den zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln erlangt werden, was durch einen vor Ort durchgeführten Drogenschnelltest auf Urinbasis bestätigt wurde, welcher positiv auf die Stoffgruppe Cannabis (THC) reagierte. Die Weiterfahrt wurde dem 20-jährigen daraufhin untersagt, die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der junge Mann muss sich nun im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.
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Unter Drogeneinfluss auf Kleinkraftrad unterwegs

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