Bei der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle konnten bei der 51-jährigen Fahrerin des Kleinkraftrads Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel erlangt werden. Die Frau bestätigt schließlich gegenüber den Beamten den Konsum von Betäubungsmitteln, sodass ihr die Weitfahrt untersagt wurde. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Drogenschnelltest reagierte schließlich positiv auf die Stoffgruppe Cannabis (THC) und Opiate. Gegen die Frau wird nun ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet.
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Unter Betäubungsmitteleinfluss ein Kleinkraftrad geführt

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dpa
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