Im Rahmen der Kontrolle nahmen die Beamten bei der Fahrerin deutlichen Alkoholgeruch wahr. Nachdem die Frau zunächst jeglichen Alkoholkonsum abstritt, räumte sie schließlich ein, im Verlauf des Abends alkoholische Getränke zu sich genommen zu haben.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,8 Promille. Für die Dame war die Fahrt an dieser Stelle beendet; zu Beweiszwecken wurde ihr eine Blutprobe entnommen.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass ein E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeug gilt. Daher stellt bereits eine alkoholbedingte Beeinflussung ab einem Wert von 0,5 Promille - auch ohne Ausfallerscheinungen - eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro geahndet.
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Unter Alkoholeinfluss mit E-Scooter unterwegs

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