Der 19-jährige Unfallverursacher beschädigt beim Ausparken mit seinem Dacia einen in der Nachbarparklücke geparkten Toyota. Im Rahmen der Unfallaufnahme fällt den aufnehmenden Beamten auf, dass der Unfallverursacher nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis ist. Dieser wird sich nun dem Vorwurf des "Fahren ohne Fahrerlaubnis", gem. §21 StVG, stellen müssen.
Weiterhin wird gegen die Fahrzeughalterin des unfallverursachenden
PKW´s aufgrund des Verdachtes des "Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis", ebenfalls nach §21 StVG, ermittelt.
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Unfall beim Ausparken - Unfallverursacher ohne Fahrerlaubnis
