Der 22-jährige Melder gab zuvor am Notruf an, dass es zu einer Körperverletzung zu seinem Nachteil kam. Vor Ort bestätigte der angetrunkene Melder der Streife gegenüber seine Erstmeldung und konkretisierte diese dahingehend, dass er durch einen anderen Gast der Lokalität mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei. Der Täter sei noch in der Gaststätte.
In der Kneipe stellte sich der Sachverhalt dann allerdings so dar, dass sowohl die Bedienstete als auch die anwesenden Gäste angaben, dass der Melder aufgrund aggressiven und respektlosen Verhaltens der Lokalität verwiesen worden sei. Da dieser der Aufforderung durch die Bedienung zunächst nicht nachkam, sei ein Teil der Gäste hinzugeeilt woraufhin der 22-jährige dann nach draußen sei. Eine körperliche Auseinandersetzung wurde abgestritten.
Bei Einsicht der vorhandenen Videoaufzeichnung bestätigt sich die Darstellung der Thekenbediensteten und weiteren Gäste. Ein Schlag gegenüber des Melders konnte ausgeschlossen werden.
Als die Streife den 22-jährigen mit den Feststellungen konfrontieren wollte, hatte sich dieser bereits entfernt und den Rückzug angetreten. Dieser wird sich nun selbst wegen "Falscher Verdächtigung" strafrechtlich verantworten müssen.
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