Bingen
Uneinsichtiger Verkehrsteilnehmer fährt trotz Fahrverbots zur Polizeiinspektion Bingen
Symbolbild
Arne Dedert/dpa

Durch den kommunalen Vollzugsdienst der VG Rhein-Nahe sollte am 06.10.26 gegen 13:00 Uhr ein bereits in Kraft getretenes Fahrverbot vollstreckt und ein Führerschein beschlagnahmt werden.

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Der 38-jährige Beschuldigte konnte durch den Vollzugsdienst angetroffen werden, zeigte sich jedoch uneinsichtig, stieg in seinen PKW und fuhr - unter Ankündigung die Sachlage durch die Polizei klären zu lassen - davon. Tatsächlich erschien der Beschuldigte kurz darauf bei der Polizei Bingen. Hier wurde er abermals über das bereits eingetretene Fahrverbot aufgeklärt. Trotz weiter bestehendem Unverständnis über die Maßnahme konnte der Führerschein nun beschlagnahmt werden. Gegen den uneinsichtigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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