In einem relativ kurzen Zeitraum musste die Streife sechs Fahrzeugführer anhalten und sanktionieren, die die Beschilderung offenbar missachtet hatten. Laut bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog beträgt das zu Buche fallende Verwarnungsgeld bei Zuwiderhandlung in solchen Fällen 50 Euro.
Aufgrund des beachtlichen Fahrzeugaufkommens werden weitere Kontrollen stattfinden.
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Überwachung des Durchfahrtsverbots
