Als der Fahrer ausstieg, wirkte er auf die Mitteilerin deutlich alkoholisiert. Die Örtlichkeit wird durch die Streife unverzüglich aufgesucht. Hierbei kann das gemeldete Fahrzeug, erneut fahrend, angetroffen und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.
Im Verlauf der Kontrolle kann beim 62-jährigen Fahrzeugführer starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigt die Annahme. Der Beschuldigte zeigt einen Wert von 2,81 Promille auf, weshalb im Anschluss eine Blutentnahme angeordnet und auf hiesiger Dienststelle durchgeführt wird. Weiterhin wird der Führerschein des Beschuldigten sichergestellt. An der Hausmauer kann durch die eingesetzte Streife kein Sachschaden festgestellt werden. Jedoch können am Fahrzeug mehrere Schäden festgestellt werden, welche zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugeordnet werden können. Zeugen werden gebeten sich, bei sachdienlichen Hinweisen, auf hiesige Dienststelle zu melden.
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Tunkenheit im Straßenverkehr

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dpa
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