Polizeiinspektion Bingen
Tuningkontrolltag in Bingen
Symbolbild
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Oliver Berg/dpa

Bingen am Rhein (ots) - Am Mittwoch, den 14. Mai 2025, fand im Zeitraum von 10:00 bis 17:00 Uhr ein gemeinsamer Tuning-Kontrolltag der Polizeidirektion Bad Kreuznach statt.


Dabei wurden durch Beamte der Polizeiinspektionen Bingen, Kirn, Bad Kreuznach, Mainz 3 und Lauterecken, mit Unterstützung von Kollegen der Verkehrsdirektion Mainz sowie spezialisierter Kräfte der Polizeiautobahnstation Kaiserslautern, des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik, sowie der zentralen Bußgeldstelle in Speyer, zwei parallel betriebene stationäre Kontrollstellen im Stadtgebiet Bingen (Büdesheim und Kempten) eingerichtet.
Hauptzielrichtung der Kontrollmaßnahmen war das Erkennen von
illegalen Veränderungen an Kraftfahrzeugen.
Im Rahmen der Kontrolle wurde eine Vielzahl an Verstößen festgestellt
und geahndet. Bei insgesamt 48 Fahrzeugen konnten entsprechende nicht
erlaubte bzw. nicht durch einen Sachverständigen abgenommene
technische Veränderungen festgestellt werden. Dies führte in den
jeweiligen Einzelfällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die
meisten Veränderungen konnten im Bereich der Rad-Reifenkombinationen,
sowie Veränderungen an Fahrwerken ausgemacht werden. Mit den Fahrzeugführern wurden entsprechende
Aufklärungsgespräche hinsichtlich des Gefährdungspotentials solcher
oft unbedacht durchgeführter Veränderungen geführt um weitere
Verstöße in der Zukunft zu vermeiden. Einem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt aufgrund erheblicher Mängel schließlich gänzlich untersagt.
Zudem ergab sich bei insgesamt zwei Fahrzeugführer-/innen der
Verdacht der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss
berauschender Mittel. Diesen wurde zur Beweisführung entsprechende
Blutproben entnommen.

Im Gesamtverlauf der Kontrollmaßnahmen konnten folgende Verstöße
festgestellt und entsprechend geahndet werden:
-48x Ordnungswidrigkeit Erlöschen der Betriebserlaubnis
-2x Verdacht Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
-1x Strafanzeige Verstoß Betäubungsmittelgesetz
-12x Sicherheitsgurt nicht angelegt
-4x Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
-2x Ladung nicht ausreichend gesichert
-2x Führen eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis
-1x Verstoß gegen aufenthalts- und berufsrechtliche Strafvorschriften

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 06721 905-0
E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de
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