Bei der Hinterherfahrt zeigte der Fahrer ein gefährliches Fahrverhalten, in dem er andere Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig an einem Kreisverkehr überholte und mit ca. 120 km/h im innerstädtischen Bereich unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 40-jährige Fahrzeugführer deutlich unter dem Einfluss von Alkohol stand.
Somit fand seine Fahrt ein jähes Ende. Stattdessen wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
Außerdem muss er nun mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
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Trunkenheitsfahrt

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