Nach Wenden des Streifenwagens und Aufschließen auf das Fahrzeug wurden dem Fahrer mehrfach Anhaltezeichen mittels Leuchtschrift, Blaulicht, Einsatzhorn sowie Außenlautsprecher gegeben. Der Fahrer kam diesen Aufforderungen erst mit deutlicher Verzögerung nach und konnte schlussendlich in der Schmittstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei stellten die Beamten bei dem 38-jährigen Fahrer deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Den polizeilichen Anweisungen kam er zunächst nur zögerlich nach, willigte anfänglich jedoch in die Durchführung eines Atemalkoholtests ein. Noch vor Durchführung des Tests begann der bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt polizeilich in Erscheinung getreten Fahrer jegliche Mitwirkung an weiteren Maßnahmen zu verweigern, zeigte sich zunehmend verbal aggressiv und verhielt sich gegenüber den Einsatzkräften distanzlos. Das Anlegen von Handfesseln zur Durchsetzung der beabsichtigten Folgemaßnahmen verhinderte der Beschuldigte. Nur durch den Einsatz des Tasers konnten dem Fahrer schlussendlich widerstandslos Handfesseln angelegt werden. Von der vorherigen Androhung des Einsatzes des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) zeigte sich der Kraftfahrer unbeeindruckt. Der Beschuldigte wurde zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Der Führerschein des Beschuldigten wurde beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft zugeleitet.
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Trunkenheitsfahrt und Taser-Einsatz

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