Anlass der Kontrolle war zunächst, dass der Mann zuvor ohne Schutzhelm unterwegs gewesen war.
Im Verlauf der Kontrolle stellten die Beamten bei dem 56-Jährigen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,94 Promille.
Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt. Zudem wurde die Entnahme einer Blutprobe zu Beweiszwecken angeordnet.
Sofern sich das Ergebnis des Atemalkoholtests durch die Blutuntersuchung bestätigt, muss sich der 56-Jährige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verantworten. Ihn erwarten ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot.
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Trunkenheitsfahrt auf Motorroller

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