Bei der Streife ergaben sich kurz darauf ebenfalls Verdachtsmomente hinsichtlich eines möglichen Alkoholeinflusses und somit der Anfangsverdacht einer Straftat. Da der 55-jährige Berufskraftfahrer aus dem europäischen Ausland einen Atemalkoholtest verweigerte, musste die Entnahme einer Blutprobe angeordnet werden. Die Weiterfahrt mit dem Sattelzug wurde untersagt. Der Beschuldigte ist Inhaber eines ausländischen Führerscheins, ihm droht neben strafrechtlichen Konsequenzen je nach Ergebnis der Blutuntersuchung die Fahrerlaubnissperre in Deutschland.
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Trunkenheit am Steuer

Symbolbild
dpa
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