Im weiteren Verlauf spuckte er gezielt in Richtung einer Polizeibeamtin und traf diese im Gesicht sowie im Mundbereich.
Der Mann erschien alkoholisiert bei der Polizeiinspektion Bingen und äußerte sich zusammenhanglos zu zurückliegenden Polizeieinsätzen. Ein zielführendes Gespräch war nicht möglich. Als der Mann die eingesetzten Polizeibeamten beleidigte, wurde ihm ein Platzverweis für die Dienststelle und das dazugehörige Gelände erteilt. Da er diesem trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachkam, sollte er aus dem Gebäude und vom Dienststellengelände gebracht werden. Hierbei leistete er Widerstand, indem er sich zu Boden fallen ließ und anschließend aus dem Gebäude gebracht werden musste.
Nachdem der Mann bis vor den Parkplatz der Dienststelle gebracht worden war, spuckte er beim Versuch, ihm seine mitgeführte Einkaufstasche auszuhändigen, gezielt in Richtung einer Polizeibeamtin. Dabei traf er die Beamtin im Gesicht sowie Mundbereich.
Der Beschuldigte wurde daraufhin in polizeilichen Gewahrsam genommen. Zur Feststellung seiner Alkoholisierung und möglichen Betäubungsmittelbeeinflussung wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Zur Feststellung möglicher Infektionen musste sich auch die Polizeibeamtin einer medizinischen Untersuchung unterziehen.
Gegen den 31-jährigen wurden entsprechende Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs, Widerstands sowie auch Beleidigung eingeleitet.
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Tätlicher Angriff durch Spucken auf Polizistin

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