Der stark lallende und schwankende Fahrer stand sichtlich unter dem Einfluss von Alkohol. Ein Test ergab einen Wert von 2,80 Promille. Überdies räumte der Fahrer den Konsum von Amfetamin und auch Ecstasy über die Jahreswende hinweg ein. Die Weiterfahrt wurde untersagt, dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Er wird sich nun wegen Trunkenheit am "Steuer" sowie auch Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten müssen.
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Stark angetrunkene Teilnahme am Straßenverkehr
