Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den mutmaßlichen Verantwortlichen im Rahmen der Fahndung ausfindig machen. Bei einer anschließenden Tatortabsuche wurde zudem die von ihm verwendete Waffe aufgefunden und sichergestellt. Es handelte sich hierbei um eine Schreckschusswaffe.
Da der Beschuldigte nicht im Besitz des zum Führen der Waffe erforderlichen Waffenscheins war, muss er sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung für die Bevölkerung.
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Schussabgabe löst Polizeieinsatz aus

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