Hauptaugenmerk lag hierbei auf der vorschriftsmäßigen Sicherung der Insassen, insbesondere der mitfahrenden Kinder, sowie der Verkehrssicherheit im Allgemeinen. In einem Fall wurde ein Verstoß gegen die sog. "Anschnallpflicht" geahndet. Weiterhin wurde ein Kind in einem Fahrzeug ohne vorgeschriebenen Kindersitz festgestellt. In den meisten Fällen waren erfreulicherweise allerdings keine Mängel festzustellen.
Mit weiteren Kontrollen darf gerechnet werden.
Rückfragen bitte an:
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Schulwegüberwachung in Bingen und Sprendlingen
