Sprendlingen
Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis
Symbolbild
dpa

Am Vormittag des 16.01.2026 kontrollierte eine Streife der Polizei Bingen gegen 11:00 Uhr in der Karlstraße in Sprendlingen den 64-jährigen Fahrer eines Motorrollers.

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Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergab sich, dass es sich bei dem Motorroller um ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelte. Den hierfür erforderlichen Führerschein konnte der Mann nicht vorweisen. Eine Abfrage in den polizeilichen Informationssystemen bestätigte den Verdacht der Beamten - der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis.

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