Eine 21-jährige Autofahrerin kam mit ihrem Audi A2 von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Schutzplanke. Anschließend räumte sie die Unfallstelle und begab sich nach Dalberg, von wo aus sie die Polizei verständigte. Verletzt wurde sie nach derzeitigem Stand nicht. Am Fahrzeug entstand vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden. Auch die Schutzplanke wurde beschädigt.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten deutlichen Atemalkoholgeruch bei der 21-Jährigen fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,30 Promille. Die junge Frau gab an, bereits am Vorabend Alkohol konsumiert und sich zum Zeitpunkt der Fahrt wieder nüchtern gefühlt zu haben.
Der Führerschein der 21-Jährigen wurde sichergestellt. Zudem wurde ihr eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Vorfall zeigt, dass Restalkohol auch am Folgetag nicht unterschätzt werden sollte. Das eigene Gefühl, wieder nüchtern und fahrtüchtig zu sein, ist hierfür kein verlässlicher Maßstab.
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Restalkohol unterschätzt - Verkehrsunfall auf der L 239

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