An einem der beiden E-Scooter war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Zwecks Durchführung eines verkehrserzieherischen Gesprächs hielt die Streife an, was einen der beiden Jugendlichen veranlasste auf den E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen zu springen und davon zu fahren. Bei der Nachfahrt musste der Streifenwagen teils auf knapp 70km/h beschleunigt werden um dem Fahrer des E-Scooters folgen zu können. Nach einer kurzen Verfolgung durch die Ortslage Grolsheim und den um die Ortslage führenden Radweg fuhr der Flüchtende schließlich wieder zurück in die Ortschaft, nun allerdings in eine Sackgasse ein, wo er gestellt werden konnte. Bei der nun durchgeführten Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von knapp 80km/h erreichen kann, der 15-jährige Fahrer allerdings nicht im besitz einer entsprechend notwendigen Fahrerlaubnis ist. Da der E-Scooter keiner straßenverkehrsrechtlichen Zulassungsvorschrift entsprach, wurde dieser sichergestellt. Gegen den 15-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Rasender E-Scooter-Fahrer

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