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Polizei Kirn zieht Wochenendbilanz: Zahlreiche Verstöße im Straßenverkehr
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Armin Weigel/dpa

Im gesamten Dienstgebiet der Polizeiinspektion Kirn kam es am vergangenen Wochenende zu einer Reihe von Verkehrskontrollen und Einsatzlagen, bei denen Alkohol, Betäubungsmittel und fehlende Fahrtüchtigkeit eine zentrale Rolle spielten.

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In Kirn kontrollierte die Polizei einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis. Zudem ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln.

Ebenfalls in Kirn fiel ein weiterer Pkw-Fahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch drogenbedingte Ausfallerscheinungen auf. Ein Urintest reagierte positiv auf THC.

In Monzingen kam es im Verlauf einer Verkehrskontrolle zu Widerstandshandlungen durch einen Fahrzeugführer. Dieser zeigte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und verweigerte einen Atemalkoholtest. Zur Durchsetzung der Maßnahmen wurden Zwangsmittel eingesetzt. Der Mann hat sich nun neben der Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem Strafverfahren zu verantworten.

Auf der Bundesstraße 41 im Bereich Martinstein fiel eine stark alkoholisierte Autofahrerin durch Schlangenlinienfahrt, einen Rotlichtverstoß sowie eine Kollision mit einer Verkehrsinsel auf. Der Führerschein wurde sichergestellt.

Auch ein E-Scooter-Fahrer wurde auf der Landesstraße 232 bei Merxheim kontrolliert. Er stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Zudem ergaben sich Hinweise auf technische Veränderungen am Fahrzeug, das mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geführt wurde. Der E-Scooter wurde zur weiteren Prüfung sichergestellt.

Im Rahmen der jeweiligen Maßnahmen wurden in allen Fällen beweissichernde Blutentnahmen durchgeführt.

In einem weiteren Einsatz wurde eine alkoholisierte Person im Rahmen einer Streitigkeit in Kirn kontrolliert. Um eine mögliche Trunkenheitsfahrt zu verhindern, stellten die Beamten vorsorglich den Fahrzeugschlüssel sicher.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum im Straßenverkehr erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer darstellen und konsequent straf- und ordnungsrechtlich verfolgt werden.

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