Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnten bei dem Fahrer Anzeichen für eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt werden. Da der Fahrer dies auf einen zurückliegenden Alkoholkonsum zurückführte, wurde mit ihm ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser verlief jedoch ohne Befund.
Ein anschließend durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte hingegen den Verdacht der Beamten und reagierte positiv auf THC, den psychoaktiven Wirkstoff von Cannabisprodukten. Der Fahrer räumte daraufhin auch den Konsum von Marihuana im Verlauf des Vortages ein.
Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und zur Beweisführung eine Blutprobe entnommen.
Er wird sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren für sein Verhalten verantworten müssen.
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PKW-Fahrer unter Cannabiseinfluss

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