Im Verlauf der Kontrolle zeigte sich, dass die notwendige Haftpflichtversicherung des E-Scooters abgelaufen und keine neue Versicherung abgeschlossen wurde. Bei dem 21-jährigen Mann konnten zudem Anhaltspunkte für den zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln erlangt werden, was durch einen Drogenschnelltest bestätigt wurde, dieser reagierte positiv auf die Stoffgruppe Cannabis (THC). Dem jungen Mann wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den 21-jährigen eingeleitet.
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Ohne Versicherung aber unter Drogeneinfluss unterwegs

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