Gegen ihn wurde dort wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhandelt.
Da der Beschuldigte selbst mit einem PKW zu dem Termin angereist war, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde gegen ihn ein weiteres Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und der Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt.
Da kurze Zeit später bekannt wurde, dass das Fahrzeug unberechtigterweise mit dem Zweitschlüssel gefahren werden soll, ordnete die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme des PKW an.
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Ohne Fahrerlaubnis zum Gerichtstermin erschienen

