Nach Aufklärung über den bestehenden vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis verließ der Nachfragende die Dienststelle. Zuvor gab er an, dass er zu Fuß zur Dienststelle gekommen sei. Die diensthabenden Beamten staunten dann allerdings nicht schlecht, als die Person nach wenigen Metern Fußweg in einen unweit, aber abgesetzt der Dienststelle, geparkten PKW stieg und in Richtung Binger Innenstadt davonfuhr. Auch wenn die angetretene Fahrt nicht mehr verhindert werden konnte, wurde die Anschrift des Fahrers aufgesucht und die Einleitung eines weiteren Strafverfahrens wegen Fahrens trotz Fahrerlaubnisentzugs erläutert.
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Nicht zu Ende gedacht...

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