Hierbei handelt es sich um ein elektrisch angetriebenes Zweirad welches versicherungspflichtig ist.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass für das Fahrzeug kein erforderlicher Versicherungsschutz bestand. Darüber hinaus ergaben sich Hinweise auf eine technische Manipulation, wodurch das Fatbike eine deutlich höhere Geschwindigkeit als zulässig erreichen konnte. Aufgrund der vorgenommenen Veränderungen erfüllte das Fahrzeug nicht mehr die Voraussetzungen für den Betrieb als versicherungsfreies Fahrrad beziehungsweise Pedelec.
Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Gegen den Fahrer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass technische Veränderungen an elektrisch unterstützten Fahrrädern zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes führen können. Zudem können sich hieraus straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen ergeben.
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Nicht versichertes und manipuliertes Fatbike bei Verkehrskontrolle festgestellt

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