So ist für jeden ersichtlich, ob der Roller, das Mofa, Moped, Mokick, S-Pedelec bis 45 km/h oder E-Scooter/Segway ordnungsgemäß versichert ist. Das Kennzeichen ist nur vom 1. März bis zum 28./29. Februar des darauffolgenden Jahres gültig. Es ist daher wichtig, dass Sie sich ein neues Kennzeichen bzw. Versicherung rechtzeitig besorgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ab dem 1. März 2026 benötigen Mopeds, Roller, E-Scooter und andere versicherungspflichtige Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, ein neues schwarzes Versicherungskennzeichen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Kreuznach
Telefon: 0671/8811-0
E-Mail: pibadkreuznach@polizei.rlp.de
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Neues Versicherungskennzeichen für 2026/27

