Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest erhärtete den Anfangsverdacht. Dem 64-jährigen Beschuldigten aus der VG Nahe-Glan wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutprobe entnommen und der Führerschein vorläufig sichergestellt. Er wird sich nun wegen "Trunkenheit im Verkehr" verantworten müssen.
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Nächtliche Trunkenheitsfahrt beendet

