Die Beamten kontrollierten den 35-jährigen Fahrzeugführer aus vorgenanntem Grund. Hierbei stellte sich heraus, dass mit Stichtag 01.03.26 bereits eine neue Versicherung bestand und der Fahrer lediglich vergessen hatte das aktuelle Kennzeichen anzubringen. Zu Ungunsten des daher kontrollierten Fahrers ergaben sich für die Beamten jedoch Verdachtsmomente hinsichtlich eines zeitnahen Drogenkonsums. Vom Fahrer ausgehend war deutlicher Cannabisgeruch wahrnehmbar. Bei der Durchführung des Drogenschnelltests versuchte der Kontrollierte dann statt Urin eine Fremdflüssigkeit abzugeben, was der Streife jedoch auffiel. Bei einem auf der Dienststelle schlussendlich korrekt durchgeführtem Test konnte der Konsum von Kokain und Marihuana nachgewiesen werden. Dem 35-jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Neben dem eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird der Fahrer sich nun auch strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
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Nachlässigkeit führt zur Blutentnahme

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