Hierbei kreuzte ein Reh die Fahrbahn, welchem er nicht mehr ausweichen konnte, sodass es daraufhin zum Zusammenstoß kam. Der PKW wurde durch den Zusammenstoß nicht unerheblich beschädigt. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme konnte bei dem 31-jährigen zudem deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden, ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergabt schließlich einen Wert von 1,97 Promille. Dem Fahrer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Damit nicht genug zeigte sich zudem, dass der PKW zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls über keinen gültigen Versicherungsschutz mehr verfügte, sodass der Fahrer die Schadensregulierung wohl selbst übernehmen muss. Gegen den 31-jährigen werden nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Mehrfaches Pech im Rahmen eines Wildunfalls

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