Hierbei registrierten die Beamten Alkoholgeruch beim Fahrer. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,82 Promille. Neben der Überschreitung der 0,5 Promillegrenze verdichteten sich im Kontrollverlauf zudem auch Hinweise auf einen Betäubungsmittelkonsum. Der Fahrer räumte schließlich ein, dass er im Tagesverlauf Cannabis konsumiert habe. Ein entsprechender Drogenschnelltest bestätigte diese Angaben. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe entnommen. Mit der Cannabislegalisierung wurde auch der Mischkonsum von Marihuana und Alkohol am Steuer dahingehend verschärft, dass bei Cannabiskonsum ein vollständiges Alkoholverbot besteht. Bei Bestätigung der Vortests durch die Blutuntersuchung droht dem Fahrer daher ein Bußgeld von 1000EUR und ein Fahrverbot von einem Monat.
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Marihuana und Alkohol am Steuer

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