Im Rahmen dieser Kontrollstelle konnten einige Fahrzeuge sowie dessen Insassen auf Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit überprüft werden. Dabei konnte eine Person festgestellt werden, welche ihr Fahrzeug ohne angelegten Sicherheitsgurt führte. Einige Fahrzeugführer konnten ihre Führerscheine trotz bestehender Mitführpflicht nicht aushändigen. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war jedoch jeder Fahrzeugführer.
Zudem wurden an drei Fahrzeugen Veränderungen festgestellt, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. An einem Fahrzeug waren beispielsweise dauerhaft leuchtende Fahrtrichtungsanzeiger angebracht. Dies kann eine Unsicherheit im Verkehr schaffen, wodurch ein Sicherheitsrisiko entsteht. Sofern Änderungen an Fahrzeugen vorgenommen werden, müssen diese durch eine dazu berechtigte Stelle abgenommen, dokumentiert und die entsprechenden Unterlagen mitgeführt werden.
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Kontrollstelle Bosenheimer Straße in 55543 Bad Kreuznach

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dpa
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