Nach Entsendung mehrerer Einsatzkräfte an die Örtlichkeit können zahlreiche Personen, darunter auch die 54-jährige Geschädigte sowie der 61-jährige Beschuldigte angetroffen werden. Nach ersten Befragungen vor Ort kam es aufgrund einer Ruhestörung, ausgehend vom Sportplatz, zu einer verbalen Streitigkeit zwischen der Geschädigten und dem Beschuldigten. Im Verlauf des Streits schüttete der Beschuldigte der Geschädigten ein Weinschorle über die Oberbekleidung. Anschließend schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht, was eine Platzwunde am Auge zu Folge hatte. Er muss sich nun einer Strafanzeige wegen Körperverletzung verantworten.
Der Beschuldigte war deutlich alkoholisiert und wurde nach erfolgter Personalienfeststellung mit einem Platzverweis aus der Maßnahme entlassen. Die Geschädigte wurde durch den ebenfalls vor Ort anwesenden Rettungsdienst versorgt.
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Körperverletzung aufgrund einer Ruhestörung

Symbolbild
dpa
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