In dem Wagen wurden drei Kinder auf lediglich zwei Beifahrersitzen transportiert.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass eines der Kinder auf dem Schoß eines anderen Kindes saß. Es war weder angeschnallt noch durch eine geeignete Kinderrückhalteeinrichtung (Kindersitz) gesichert. Gegen den Fahrzeugführer wurde umgehend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Er muss nun mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Appell der Polizei:
Die Polizei weist aus diesem aktuellen Anlass ausdrücklich darauf hin, dass Kinder bei jeder Fahrt ordnungsgemäß gesichert sein müssen. Auch auf kurzen Strecken können bereits geringe Geschwindigkeiten bei einem Unfall oder einer plötzlichen Bremsung zu schweren Verletzungen führen. Jedes Kind benötigt zwingend einen eigenen Sitzplatz sowie eine dem Alter und der Körpergröße entsprechende Sicherung / Kindersitz. Die Verantwortung hierfür liegt allein beim Fahrzeugführer.
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Kinder ungesichert auf dem Schoß transportiert: Polizei stoppt Auto an Schulstraße

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dpa
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