Bei Eintreffen der Streifen vor Ort flüchteten die E-Scooter-Fahrer in unterschiedliche Richtungen. Einem Teil gelang die Flucht, durch die Streifenwagenbesatzung konnte allerdings ein Motorroller aufgenommen werden, dessen Sozius abstieg. Der Fahrer entkam zunächst, durch Befragung des Sozius sowie Ermittlungen an der Halteranschrift konnten die Fahrerdaten ermittelt werden. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Motorroller um ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad handelte, der 17-jährige Fahrer allerdings nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Während der Anzeigenaufnahme an der Halteranschrift erschien der 17-jährige vor Ort und räumte die Fahrt reumütig ein.
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Glückloser Fluchtversuch

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