Bei geringem Verkehrsaufkommen konnten insgesamt 9 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet werden.
Die höchste festgestellte Geschwindigkeit betrug 138 km/h (nach Toleranz) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Fahrzeugführerin erwartet nun ein Bußgeld i.H.v. 200EUR und einen Punkt im Fahreignungsregister.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet. Geschwindigkeitskontrollen dienen insbesondere dazu, Verkehrsteilnehmer für die Gefahren überhöhter Geschwindigkeit zu sensibilisieren und Unfälle zu verhindern.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn
Telefon: 06752 156-0
E-Mail: pikirn@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/MoXmM2K
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Geschwindigkeitskontrolle B41

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