Kontrolliert wurde der Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Bosenheim, in Höhe der Einmündung Bonnheimer Hof.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im kontrollierten Streckenabschnitt beträgt 70 km/h. Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt 15 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Davon lagen acht Verstöße im Verwarnungsbereich, sieben weitere im Bußgeldbereich.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 104 km/h. Der 32-jährige Fahrer eines Ford Fiesta muss nun mit einem Fahrverbot, einem Punkt in der "Verkehrssündenkartei" sowie einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die besondere Gefahrenlage an unfallträchtigen Einmündungen hin und appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, um schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden.
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Geschwindigkeitskontrolle an unfallträchtiger Einmündung

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