Ziel der Maßnahmen im Stadtgebiet von Bad Kreuznach war es, die Einhaltung gaststätten- und ordnungsrechtlicher Vorschriften zu überprüfen.
Insgesamt wurden vier Objekte u. a. in der Planiger Straße und Am Kornmarkt und im OT Bad Münster kontrolliert. In einem Fall musste der Betrieb geschlossen werden, da keine Schankerlaubnis für den erfolgten Ausschank alkoholischer Getränke vorlag. In einem Betrieb - hierbei handelte es sich um ein Café - stellten die Einsatzkräfte Mängel bei den erforderlichen Schulungsnachweisen der Mitarbeitenden zum Betreiben von Geldspielgeräten fest. Somit durften keine Geldspielgeräte betrieben werden. Die vorhandenen Spielgeräte wurden versiegelt, so dass diese nicht mehr für Gäste zur Verfügung standen. In einer Spielhalle wurde festgestellt, dass ein Kunde nicht der erforderlichen Alterskontrolle unterzogen wurde.
Diese Ordnungsverstöße werden im Anschluss an die zuständige Behörde zur weiteren Prüfung übergeben. Darüber hinaus erfolgten neben der Prüfung ordnungsrechtlicher Vorschriften auch Personenkontrollen.
Die gemeinsamen Kontrollen dienen der Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und der konsequenten Durchsetzung geltender Vorschriften im Stadtgebiet Bad Kreuznach. Weitere gemeinsame Einsätze unter Beteiligung des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Bad Kreuznach und der Polizeiinspektion Bad Kreuznach sind in Planung.
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Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Bad Kreuznach und der Polizeiinspektion Bad Kreuznach: Gemeinsame Gaststättenkontrollen

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