Insgesamt wurden 50 Personen kontrolliert.
Bei zwei Personen wurden jeweils ein Taschenmesser und bei vier weiteren Personen jeweils ein Cuttermesser festgestellt. Eine weitere Person führte fünf einzelne Messerklingen mit sich. Ein Rasiermesser, das im Zusammenhang mit einer Berufsausübung mitgeführt wurde, stellten die Einsatzkräfte ebenfalls fest.
Hintergrund der Kontrollen ist die rheinland-pfälzische Landesverordnung zum Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personennahverkehr. Sie verbietet grundsätzlich das Führen von Messern in Bussen und Bahnen sowie in den erfassten Bahnhofseinrichtungen. Das gilt unabhängig von der Klingenlänge auch für Taschen- und Arbeitsmesser. Ausnahmen bestehen beispielsweise für bestimmte berufliche Tätigkeiten oder wenn ein Messer nicht zugriffsbereit transportiert wird. Bei einem Verstoß muss nach den zugrunde gelegten Bußgeldsätzen mit einem Bußgeld ab 250 Euro gerechnet werden.
Darüber hinaus wurden bei zwei Minderjährigen Vapes festgestellt.
Im Bereich des Busbahnhofs registrierten die Einsatzkräfte außerdem fünf Verstöße gegen das Verkehrszeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art").
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Gemeinsame Messerkontrollen am Bahnhof in Kirn

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