Gegen den Mann besteht der dringende Verdacht des besonders schweren Falls der Nachstellung u.a. mit Bedrohung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr z.N. seiner Exfrau. Das Amtsgericht Mainz sah den Haftgrund der Flucht- und Wiederholungsgefahr begründet, da der Beschuldigte auch keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Nach der Vorführung am Folgetag wurde der Untersuchungshaftbefehl in Vollzug belassen und der Beschuldigte der zuständigen Justizvollzugsanstalt zugeführt.
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Festnahme eines 45-jährigen Mannes
