Der Fahrer des Fahrzeugs konnte zunächst keinerlei Dokumente vorlegen, machte allerdings zweifelhafte Angaben zu seinen Personalien. Bei der nachfolgenden Überprüfung der Personalien ergaben sich deutliche Ungereimtheiten. Hiermit konfrontiert, knickte der Fahrer ein und die richtigen Personalien konnten geklärt werden. Grund für den Schwindel war die Tatsache, dass der 31-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Fahrer wird sich nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie in einem gesonderten Bußgeldverfahren wegen falscher Personalienangabe rechtfertigen müssen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 905-0
E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/6qMj62o
Original-Content von: Polizeiinspektion Bingen, übermittelt durch news aktuell
Falsche Personalienangabe wegen nicht vorhandener Fahrerlaubnis
